Kontakt | Sitemap | Deutsch

 Elternarbeit an der Realschule Plus Eich

 

Beschwerde- und Anregungsformular Schulbusse

 

Wissenswertes zur Ein- und Umstufung

§ 25 Ein- und Umstufung in Real- und Hauptschulkurse und Klassen

Relevant sind: Note, pädagogische Beurteilung, Leistungsentwicklung, Lernverhalten

a. Einstufung in R-Kurs: mindestens befriedigende Leistung

b. Einstufung in R-Klasse (nach 6. Klasse): in M, E, D und den übrigen Fächern mindestens

im Durchschnitt befriedigende Leistungen,

c. siehe auch Versetzung in Abschlussbezogene Klassen (bei vorheriger Kurs-Leistungs- Dif.) § 65

d. Umstufung von H-Klasse => R-Klasse: in M, E, D, Wpf mindestens 2,5 und in übrigen

Fächern 3,0

e. Umstufung von R-Klasse => H-Klasse: bei Nichtversetzung, § 64, 65, 71(nicht bei

vorübergehender Leistungseinschränkung)

Elterninfo über Ein- oder Umstufung. Widerspruch durch Eltern ist bei Ersteinstufung möglich =>

erneute Entscheidung durch Klassenkonferenz frühestens nach 6 Wochen, spätestens nach ½

Jahr.

Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz