Beschwerde- und Anregungsformular Schulbusse
Wissenswertes zur Ein- und Umstufung
§ 25 Ein- und Umstufung in Real- und Hauptschulkurse und Klassen
Relevant sind: Note, pädagogische Beurteilung, Leistungsentwicklung, Lernverhalten
a. Einstufung in R-Kurs: mindestens befriedigende Leistung
b. Einstufung in R-Klasse (nach 6. Klasse): in M, E, D und den übrigen Fächern mindestens
im Durchschnitt befriedigende Leistungen,
c. siehe auch Versetzung in Abschlussbezogene Klassen (bei vorheriger Kurs-Leistungs- Dif.) § 65
d. Umstufung von H-Klasse => R-Klasse: in M, E, D, Wpf mindestens 2,5 und in übrigen
Fächern 3,0
e. Umstufung von R-Klasse => H-Klasse: bei Nichtversetzung, § 64, 65, 71(nicht bei
vorübergehender Leistungseinschränkung)
Elterninfo über Ein- oder Umstufung. Widerspruch durch Eltern ist bei Ersteinstufung möglich =>
erneute Entscheidung durch Klassenkonferenz frühestens nach 6 Wochen, spätestens nach ½
Jahr.
Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz